Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Fördermöglichkeiten für ein Coaching bei mir nutzen. Aktuell sind dies
Coaching für Arbeitsuchende
In Einzelfällen ist eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Rheinland-Pfalz und Saarland möglich. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab und ist mit Ihrer Kontaktperson bei der Bundesagentur für Arbeit abzuklären.
Coaching bei Existenzgründung/-sicherung
Da ich in der Beraterbörse der kfw als Gründungscoach zugelassen bin, haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung der kfw zu beantragen. Dieses Förderprogramm können Sie bis zu 5 Jahre nach der Gründung nutzen. Dabei erhalten einen erheblichen Zuschuss zum Coachinghonorar in Höhe von
- 90 % von max. 4.000 Euro für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit,
bei Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung. - 50 % von max. 6.000 Euro für andere Gründungen.
Dabei muss der Beginn der selbstständigen Tätigkeit durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag o.ä. erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
- Coaching zu allen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von ExistenzgründerInnen
- im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe)
- und von Angehörigen Freier Berufe,
sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Sprechen Sie mich gerne an, damit wir besprechen, was für Sie passt. Kontakt
Infos zum kfw Förderprogramm und zur Beraterbörse finden Sie auch bei der kfw